- Akzeptleistung
- fакцептование
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. J. I. Kukolew. 2001.
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. J. I. Kukolew. 2001.
Akzeptakkreditiv — umfasst die Akzeptleistung der akkreditiveröffnenden Bank bzw. einer von dieser beauftragten anderen Bank auf einer Tratte des Akkreditivbegünstigten (des Exporteurs) im Rahmen eines Dokumentenakkreditivs. A. zählen zur Gruppe der ⇡… … Lexikon der Economics
Internationaler Zahlungsverkehr — bezeichnet die Übertragung von Zahlungsmitteln über Ländergrenzen hinweg. Der internationale Zahlungsverkehr hat durch die Einführung des „Euro“ den Kauf von Sorten und dadurch auch den Außenhandel erheblich entlastet. Ebenso die Tatsache, dass… … Deutsch Wikipedia
Außenhandelsbetriebslehre — Internationale Handelsbeziehungen Die Außenhandelsbetriebslehre beschäftigt sich mit der speziellen Handelslehre der Außenwirtschaft. Ein Außenhandelsbetrieb ist ein auf Import/Export ausgerichtetes Handelsunternehmen und handelt nach dem… … Deutsch Wikipedia
übertragbares Akkreditiv — 1. Begriff: Beim ü.A. ist der Akkreditivbegünstigte (der sog. Erstbegünstigte) berechtigt, die – je nach Akkreditivart – zur Zahlung, zur Übernahme einer Verpflichtung zur hinausgeschobenen Zahlung, zur Akzeptleistung oder zur Negoziierung… … Lexikon der Economics
Akkreditiv — 1. Charakterisierung: a) Begriff: Der Ausdruck A. bedeutet eine Verpflichtung einer Bank (eröffnende Bank, Akkreditivbank) im Auftrag und nach Weisung eines Kunden (Akkreditivauftraggeber; z.B. ein Importeur) gegen Übergabe vorgeschriebener… … Lexikon der Economics
Akkreditivauftrag — der an ein Kreditinstitut gerichtete Auftrag zur Eröffnung eines Dokumentenakkreditivs (⇡ Akkreditiv). Aufgrund der Vereinbarung im Kaufvertrag, Lieferungsvertrag o.Ä. (Grundgeschäft) über die Stellung eines Dokumentenakkreditivs erteilt der… … Lexikon der Economics
Remboursgeschäft — I. Allgemeines:Die Mitwirkung der Bank bei der Begleichung eines überseeischen Warengeschäfts, in bestimmten Fällen verbunden mit Kreditgewährung (Rembourskredit). Als Unterlage für das R. dienen die Fracht und Versicherungspapiere (⇡… … Lexikon der Economics